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Das Einfamilienhaus liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans aus dem Jahre 1997, der die Nachverdichtung einer gewachsenen Siedlungsstruktur regelt. Wandhöhe, Dachneigung, selbst die „naturrote“ Dacheindeckung, sind exakt geregelt.
In diesem vorgegebenen Rahmen entstand ein modernes Passivhaus in Brettsperrholzbauweise. Der Hinweis im B-Plan: „Solaranlagen sind auf den Dächern zulässig. Dachgauben sind so anzuordnen, dass eine zusammenhängende nicht durch Dachaufbauten verschattete, geeignete Fläche von mindestens 20qm für Solaranlagen zur Verfügung steht“ wurde dahingehend interpretiert, dass die gesamte Dachfläche mit rahmenlosen schwarzen Photovoltaikmodulen belegt wurde. Somit konnte man die Zwänge des Bebauungsplans umgehen. Auch konnten so einfache und klare Ortgang- und Traufdetails geschaffen werden.
Als grundlegendes Gestaltungsprinzip des Entwurfes wurde die Fassade von außen nach innen entwickelt : alle horizontalen Verschalungsleisten sind durchgehend. Fensteröffnungen einschließlich deren notwendigen Fensterbleche ordnen sich diesem Raster unter. - Entwurfsverfasser: Meyer Huber Architekten Part mbH, Freising
- Link zum Wettbewerbsplakat: https://www.rosenheimkreis.de/images/bilder/holzbaupreis/2020/Plakate/89_Plakat.pdf
- Fotografie: Michael Heinrich